Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0261

Subvention · 750 / SBFI · WBF

Grundbeiträge Universitäten HFKG

Kreditnummer
A231.0261
2025
748.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Universitäten, Kantone und anerkannte universitäre Institutionen
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 30.09.2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; SR 414.20), Art. 48 und Art. 50
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1969
Leistung
Der Bund leistet einen Beitrag an die Universitätskantone, Universitäten und die beitragsberechtigten Institutionen für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der universitären Lehre sowie der Forschung.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02004006008001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
1980192.0
1981
1982
1983
1984
1985237.4
1986
1987
1988
1989
1990303.0
1991
1992
1993
1994
1995379.4
1996
1997
1998
1999
2000380.2
2001
2002
2003
2004
2005494.5
2006504.3
2007491.6
2008524.9
2009549.8
2010559.7
2011559.7
2012595.5
2013615.2
2014640.8
2015649.7
2016664.7
2017684.4
2018684.4
2019705.2
2020708.1
2021717.6
2022725.0
2023734.7
2024738.5
2025748.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0261
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 30.09.2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; SR 414.20), Art. 48 und Art. 50
Subventionierte Leistungen
Der Bund leistet einen Beitrag an die Universitätskantone, Universitäten und die beitragsberechtigten Institutionen für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der universitären Lehre sowie der Forschung.
Subventionierung der Leistung seit
1969
Subventionsbezeichnung
Grundbeiträge Universitäten HFKG
Subventionsempfänger
Universitäten, Kantone und anerkannte universitäre Institutionen
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
Vor 2013 im SBF A2310.0184
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung einer koordinierten, gesamtschweizerischen Hochschulpolitik. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bereich der universitären Hochschulpolitik. Förderung des akademischen Nachwuchses in der Schweiz. Förderung der Qualität von Lehre und Forschung.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.