Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0228

Subvention · 708 / BLW · WBF

Pflanzen- und Tierzucht

Kreditnummer
A231.0228
2025
44.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Anerkannte Pflanzen- und Tierzuchtorganisationen
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 24, Art. 140–146, Art. 147a und b; Tierzuchtverordnung vom 31.10.2012 (TZV; SR 916.310); V vom 28.10.2015 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV; SR 916.181).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1884
Leistung
Beiträge zur Förderung und Erhaltung der inländischen Pflanzen und Tierzucht. Unterstützung der Führung von Zucht- und Herdebüchern und von Massnahmen zur Erhaltung der Schweizerrassen. Leistungen an die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen, die durch Fachorganisationen und Züchtungsbetriebe im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden.
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198037.0
1981
1982
1983
1984
198535.0
1986
1987
1988
1989
199037.9
1991
1992
1993
1994
199523.1
1996
1997
1998
1999
200021.0
2001
2002
2003
2004
200522.8
200622.4
200722.4
200842.2
200938.1
201037.6
201137.6
201238.0
201337.7
201437.0
201537.5
201638.5
201738.4
201838.5
201938.5
202039.5
202139.4
202239.9
202344.0
202444.1
202544.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0228
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 24, Art. 140–146, Art. 147a und b; Tierzuchtverordnung vom 31.10.2012 (TZV; SR 916.310); V vom 28.10.2015 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV; SR 916.181).
Subventionierte Leistungen
Beiträge zur Förderung und Erhaltung der inländischen Pflanzen und Tierzucht. Unterstützung der Führung von Zucht- und Herdebüchern und von Massnahmen zur Erhaltung der Schweizerrassen. Leistungen an die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen, die durch Fachorganisationen und Züchtungsbetriebe im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden.
Subventionierung der Leistung seit
1884
Subventionsbezeichnung
Pflanzen- und Tierzucht
Subventionsempfänger
Anerkannte Pflanzen- und Tierzuchtorganisationen
Verwaltungseinheit Nr.
708 / BLW
Änderung der Subventionsverbuchung
Zusammenlegung der früheren Subventionen mit dem Übergang zum NRM: 708.3601.100; 708.3603.100
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung und Erhaltung der inländischen Pflanzen- und Tierzucht sowie Erhaltung von Schweizer Rassen mit gefährdetem oder kritischem Status, um eine hochstehende, eigenständige und wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Produktion zu gewährleisten.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.