Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0224

Subvention · 708 / BLW · WBF

Landwirtschaftliches Beratungswesen

Kreditnummer
A231.0224
2025
11.2 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Beratungsdienste, Beratungszentralen
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.04.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 136; Landwirtschaftsberatungsverordnung vom 3.11.2021 (SR 915.1), Art. 8, 9, 10 und 11.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1958
Leistung
Beratungen, die die Beratungsdienste der Kantone oder von Organisationen durchführen und die sich direkt an Landwirte und Bäuerinnen richten: Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, Projekt- und Prozessbegleitung, teilweise auch Einzelberatung in den Bereichen: Produktionstechnik, Betriebswirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Erhaltung der Lebensgrundlagen, Begleitung des Strukturwandels. Leistungen der Beratungszentralen, die die Beratungsdienste unterstützen: Methodenentwicklung, Weiterbildung, Daten und Informationen zusammentragen sowie Dokumente und Hilfsmittel erstellen, Direktunterstützung der Beratungsdienste, durch Plattformen den Wissensaustausch fördern.
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198010.8
1981
1982
1983
1984
198510.8
1986
1987
1988
1989
199017.4
1991
1992
1993
1994
199522.0
1996
1997
1998
1999
200018.7
2001
2002
2003
2004
200518.3
200618.0
200718.0
200811.3
200911.2
201012.2
201112.0
201212.0
201312.0
201412.0
201511.9
201611.6
201711.6
201810.8
201911.1
202010.7
202111.0
202211.0
202311.1
202410.9
202511.2

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Landwirtschaft und Ernährung
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0224
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz vom 29.04.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 136; Landwirtschaftsberatungsverordnung vom 3.11.2021 (SR 915.1), Art. 8, 9, 10 und 11.
Subventionierte Leistungen
Beratungen, die die Beratungsdienste der Kantone oder von Organisationen durchführen und die sich direkt an Landwirte und Bäuerinnen richten: Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, Projekt- und Prozessbegleitung, teilweise auch Einzelberatung in den Bereichen: Produktionstechnik, Betriebswirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Erhaltung der Lebensgrundlagen, Begleitung des Strukturwandels. Leistungen der Beratungszentralen, die die Beratungsdienste unterstützen: Methodenentwicklung, Weiterbildung, Daten und Informationen zusammentragen sowie Dokumente und Hilfsmittel erstellen, Direktunterstützung der Beratungsdienste, durch Plattformen den Wissensaustausch fördern.
Subventionierung der Leistung seit
1958
Subventionsbezeichnung
Landwirtschaftliches Beratungswesen
Subventionsempfänger
Beratungsdienste, Beratungszentralen
Verwaltungseinheit Nr.
708 / BLW
Übergeordnete Ziele des Bundes
Alle in der Landwirtschaft Tätigen sollen in der Lage sein, berufsbezogene Probleme zu lösen. Die Beratungszentralen bilden ein Bindeglied zwischen Forschung und Praxis und sollen den Wissensaustausch im landwirtschaftlichen Wissenssystem fördern.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.