Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0165

Subvention · 604 / SIF · EFD

Beitrag an den Treuhandfonds des IWF

Kreditnummer
A231.0165
2025
10.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Arme, hoch verschuldete Länder
Rechtsgrundlage
Währungshilfegesetz vom 19.3.2004 (WHG; SR 941.13), Art. 3.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2000
Leistung
Beteiligung am Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Sondergeschäfte der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (PRGF) zugunsten armer, hoch verschuldeter Länder sowie im Rahmen von Zinsverbilligungen für die Zwecke der interimistischen Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF).
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

051015201980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20007.0
2001
2002
2003
2004
20056.0
20065.8
20076.0
200816.1
20095.3
20100.0
20114.0
20124.0
20134.0
201414.0
201510.0
201610.0
201710.0
201810.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
202310.0
202410.0
202510.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EFD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0165
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Währungshilfegesetz vom 19.3.2004 (WHG; SR 941.13), Art. 3.
Subventionierte Leistungen
Beteiligung am Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Sondergeschäfte der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (PRGF) zugunsten armer, hoch verschuldeter Länder sowie im Rahmen von Zinsverbilligungen für die Zwecke der interimistischen Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF).
Subventionierung der Leistung seit
2000
Subventionsbezeichnung
Beitrag an den Treuhandfonds des IWF
Subventionsempfänger
Arme, hoch verschuldete Länder
Verwaltungseinheit Nr.
604 / SIF
Änderung der Subventionsverbuchung
Subvention mit der Gründung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) in neue Verwaltungseinheit verschoben.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Gewährung von Krediten an einkommensschwache Entwicklungsländer zu besonders günstigen Konditionen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

← Alle Subventionen

Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.