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Subvention · 303 / EBG · EDI

Massnahmen Gleichstellung Frau/Mann

Kreditnummer
A231.0160
2025
7.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Private und öffentliche Organisationen und Institutionen
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 24.3.1995 über die Gleichstellung von Mann und Frau (SR 511.1), Art. 14 und 15. V vom 13.11.2019 gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1996
Leistung
Unterstützung von Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben und zur Verhütung/Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen/häusliche Gewalt
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

024681980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20003.6
2001
2002
2003
2004
20054.3
20064.4
20074.3
20084.5
20094.2
20104.3
20114.3
20124.2
20134.1
20144.5
20154.5
20164.5
20174.5
20184.4
20194.5
20204.5
20215.1
20226.4
20235.6
20246.2
20257.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0160
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 24.3.1995 über die Gleichstellung von Mann und Frau (SR 511.1), Art. 14 und 15. V vom 13.11.2019 gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7).
Subventionierte Leistungen
Unterstützung von Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben und zur Verhütung/Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen/häusliche Gewalt
Subventionierung der Leistung seit
1996
Subventionsbezeichnung
Massnahmen Gleichstellung Frau/Mann
Subventionsempfänger
Private und öffentliche Organisationen und Institutionen
Verwaltungseinheit Nr.
303 / EBG
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verbesserung der Chancengleichheit von Frau und Mann und Verhütung von Gewalt gegen Frauen sowie von häuslicher Gewalt

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.