Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0157

Subvention · 420 / SEM · EJPD

Rückkehrhilfe allgemein

Kreditnummer
A231.0157
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Individuelle Rückkehrhilfe wird direkt an die ausreisepflichtigen Personen ausgerichtet, die Subventionierung der je nach Kanton unterschiedlich organisierten Rückkehrberatungsstellen erfolgt über die Kantone.
Rechtsgrundlage
Asylgesetz vom 26.06.1998 (AsylG; SR 142.31)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1996
Leistung
Individuelle Rückkehrhilfe an freiwillig ausreisende Personen aus dem Asylbereich und (in einer geringeren Zahl von Fällen) Zusatzhilfe für individuelle Rückkehrprojekte. Leistungsabhängige Entschädigung der kantonalen Rückkehrberatungsstellen.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0510151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20009.9
2001
2002
2003
2004
20057.3
20065.2
20075.3
20085.3
20095.7
20107.2
20117.1
20128.7
201311.1
20149.5
20158.1
20169.2
20178.6
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2018
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0157
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Asylgesetz vom 26.06.1998 (AsylG; SR 142.31)
Subventionierte Leistungen
Individuelle Rückkehrhilfe an freiwillig ausreisende Personen aus dem Asylbereich und (in einer geringeren Zahl von Fällen) Zusatzhilfe für individuelle Rückkehrprojekte. Leistungsabhängige Entschädigung der kantonalen Rückkehrberatungsstellen.
Subventionierung der Leistung seit
1996
Subventionsbezeichnung
Rückkehrhilfe allgemein
Subventionsempfänger
Individuelle Rückkehrhilfe wird direkt an die ausreisepflichtigen Personen ausgerichtet, die Subventionierung der je nach Kanton unterschiedlich organisierten Rückkehrberatungsstellen erfolgt über die Kantone.
Verwaltungseinheit Nr.
420 / SEM
Änderung der Subventionsverbuchung
ab 2018 zusammengelegt in Kredit A231.0156 Vollzugskosten und Rückkehrhilfe allgemein
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung der selbstständigen und pflichtgemässen Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich in den Heimat-, Herkunfts- oder einen Drittstaat. Verbesserung der Voraussetzungen für die erfolgreiche Wiedereingliederung der Rückkehrenden in ihrem Heimatstaat. Förderung der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

← Alle Subventionen

Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.