Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0151

Subvention · 403 / fedpol · EJPD

übrige Abgeltungen an Kantone und Nationale Organisationen

Kreditnummer
A231.0151
2025
9.8 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizerische Polizeiinstitut, Neuchâtel, Forensisches Institut Zürich (FOR), Schweizerische Kriminalprävention (SKP); div. Organisationen im Bereich Verhinderung von Menschenhandel und Bekämpfung von Kriminalität im Bereich Prostitution
Rechtsgrundlage
BG vom 21.3.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120), Art. 28 Abs. 2; V vom 30.11.2001 über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (SR 360.1), Art. 10a; V vom 23.10.2013 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel (SR 311.039.3), 3. Abschnitt; V vom 18.11.2015 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4), 3. Abschnitt; V vom 16.5.2018 über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus; SR 311.039.5), 4. Abschnitt; V vom 9.10.2019 über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS; SR 311.039.6). SPI: Verwaltungsvereinbarung vom 27.4.2005 zwischen der Eidgenossenschaft und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 50 %, Abgeltung 50 %
Subventioniert seit
1958
Leistung
Bundesbeiträge an das Schweizerische Polizei-Institut (SPI), an das Forensische Institut Zürich (FOR) für die Erfüllung von Aufgaben in den Bereichen Sprengstoffanalytik, Pyrotechnik und Unschädlichmachung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen sowie an die Schweizerische Kriminalprävention (SKP). Finanzhilfen an Organisationen, die Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel und Prostitution sowie zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus durchführen; Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02.557.5101980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20086.1
20095.9
20106.0
20116.3
20126.2
20135.7
20145.4
20154.2
20163.8
20173.9
20184.0
20194.8
20205.7
20215.4
20225.4
20237.1
20249.9
20259.8

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
50
Anteil Finanzhilfe in %
50
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0151
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 21.3.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120), Art. 28 Abs. 2; V vom 30.11.2001 über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (SR 360.1), Art. 10a; V vom 23.10.2013 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel (SR 311.039.3), 3. Abschnitt; V vom 18.11.2015 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4), 3. Abschnitt; V vom 16.5.2018 über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus; SR 311.039.5), 4. Abschnitt; V vom 9.10.2019 über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS; SR 311.039.6). SPI: Verwaltungsvereinbarung vom 27.4.2005 zwischen der Eidgenossenschaft und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD).
Subventionierte Leistungen
Bundesbeiträge an das Schweizerische Polizei-Institut (SPI), an das Forensische Institut Zürich (FOR) für die Erfüllung von Aufgaben in den Bereichen Sprengstoffanalytik, Pyrotechnik und Unschädlichmachung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen sowie an die Schweizerische Kriminalprävention (SKP). Finanzhilfen an Organisationen, die Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel und Prostitution sowie zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus durchführen; Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen.
Subventionierung der Leistung seit
1958
Subventionsbezeichnung
übrige Abgeltungen an Kantone und Nationale Organisationen
Subventionsempfänger
Schweizerische Polizeiinstitut, Neuchâtel, Forensisches Institut Zürich (FOR), Schweizerische Kriminalprävention (SKP); div. Organisationen im Bereich Verhinderung von Menschenhandel und Bekämpfung von Kriminalität im Bereich Prostitution
Verwaltungseinheit Nr.
403 / fedpol
Änderung der Subventionsverbuchung
Beinhaltet die frühere Subvention 1031/A2310.0157/0159/0161 (A2119.0001 wurde ebenfalls in diesen Kredit integriert) (VA08)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.