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Subvention · 402 / BJ · EJPD

Ausbildungsbeiträge Opferhilfe

Kreditnummer
A231.0146
2025
0.2 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Private Organisationen (Fachhochschulen, Verbände)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG; SR 312.5), Art. 8
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1993
Leistung
Gesamtschweizerische oder für eine ganze Sprachregion bestimmte Ausbildungsprogramme, Kurse oder Seminare für die mit der Opferhilfe nach OHG betrauten Personen. Die Beiträge werden pauschal bemessen und betragen in der Regel 50 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02461980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19955.4
1996
1997
1998
1999
20000.1
2001
2002
2003
2004
20050.1
20060.0
20070.2
20080.2
20090.1
20100.2
20110.2
20120.2
20130.2
20140.3
20150.2
20160.2
20170.2
20180.1
20190.2
20200.1
20210.2
20220.2
20230.2
20240.1
20250.2

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0146
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG; SR 312.5), Art. 8
Subventionierte Leistungen
Gesamtschweizerische oder für eine ganze Sprachregion bestimmte Ausbildungsprogramme, Kurse oder Seminare für die mit der Opferhilfe nach OHG betrauten Personen. Die Beiträge werden pauschal bemessen und betragen in der Regel 50 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.
Subventionierung der Leistung seit
1993
Subventionsbezeichnung
Ausbildungsbeiträge Opferhilfe
Subventionsempfänger
Private Organisationen (Fachhochschulen, Verbände)
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherung der Qualität der von den Kantonen erbrachten Opferhilfe durch gut ausgebildetes Personal. Erfahrungsaustausch zwischen Personen aus verschiedenen Kantonen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.