Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0145

Subvention · 402 / BJ · EJPD

Beiträge an internationale Organisationen

Kreditnummer
A231.0145
2025
1.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
EU, UNIDROIT, CIEC, HAAGER KONFERENZ, UNCITRAL
Rechtsgrundlage
Abkommen vom 26.10.2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SR 0.362.31); Statut vom 31.10.1951 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (SR 0.201); Grundstatut vom 15.3.1940 des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (SR 0.202); Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1940
Leistung
Die Beiträge setzen sich zum einen aus dem Beitrag an die allgemeinen Verwaltungskosten Schengen und zum anderen insbesondere aus den Jahresbeiträgen an die Haager Konferenz und UNIDROIT zusammen. Weiter wird ein Beitrag im Bereich der internationalen Adoptionen bezahlt. Der Beitrag Schengen berechnet sich aufgrund des Referenzbetrages des allgemeinen Verwaltungsbeitrages, zusätzlich der EU Teuerung seit 2008.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.1
1981
1982
1983
1984
19850.1
1986
1987
1988
1989
19900.1
1991
1992
1993
1994
19950.2
1996
1997
1998
1999
20000.2
2001
2002
2003
2004
20050.2
20060.3
20070.3
20081.1
20091.3
20101.2
20111.2
20121.0
20131.1
20141.1
20151.0
20160.9
20170.9
20181.0
20191.1
20201.0
20211.0
20221.1
20231.1
20241.1
20251.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0145
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
100
Rechtsgrundlage
Abkommen vom 26.10.2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SR 0.362.31); Statut vom 31.10.1951 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (SR 0.201); Grundstatut vom 15.3.1940 des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (SR 0.202); Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31).
Subventionierte Leistungen
Die Beiträge setzen sich zum einen aus dem Beitrag an die allgemeinen Verwaltungskosten Schengen und zum anderen insbesondere aus den Jahresbeiträgen an die Haager Konferenz und UNIDROIT zusammen. Weiter wird ein Beitrag im Bereich der internationalen Adoptionen bezahlt. Der Beitrag Schengen berechnet sich aufgrund des Referenzbetrages des allgemeinen Verwaltungsbeitrages, zusätzlich der EU Teuerung seit 2008.
Subventionierung der Leistung seit
1940
Subventionsbezeichnung
Beiträge an internationale Organisationen
Subventionsempfänger
EU, UNIDROIT, CIEC, HAAGER KONFERENZ, UNCITRAL
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Mitwirkung der Schweiz bei der Entscheidfindung internationaler Organisationen, namentlich bei der Ausarbeitung multilateraler Rechtserlasse (Übereinkommen, Empfehlungen, Modellgesetze).

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.