Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0144

Subvention · 402 / BJ · EJPD

Modellversuche

Kreditnummer
A231.0144
2025
1.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 8-10
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1987
Leistung
Gewährung von Beiträgen (max. 80 %) an die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen im Straf- und Massnahmenvollzug (einschliesslich Vollzugsformen, die vom Strafgesetzbuch abweichen) oder für spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit gestörtem Sozialverhalten (inklusive Auswertung solcher Versuche). Maximale Versuchsdauer: 5 Jahre.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.8
1991
1992
1993
1994
19952.4
1996
1997
1998
1999
20002.9
2001
2002
2003
2004
20050.1
20060.4
20070.6
20081.3
20091.0
20101.5
20111.5
20121.4
20131.4
20140.6
20150.6
20161.5
20171.5
20181.3
20191.4
20200.1
20210.8
20221.5
20232.0
20242.0
20251.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0144
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 8-10
Subventionierte Leistungen
Gewährung von Beiträgen (max. 80 %) an die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen im Straf- und Massnahmenvollzug (einschliesslich Vollzugsformen, die vom Strafgesetzbuch abweichen) oder für spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit gestörtem Sozialverhalten (inklusive Auswertung solcher Versuche). Maximale Versuchsdauer: 5 Jahre.
Subventionierung der Leistung seit
1987
Subventionsbezeichnung
Modellversuche
Subventionsempfänger
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Schaffung von wesentlichen, zur allgemeinen Anwendung bestimmten Grundlagen für Neuerungen im Gebiet des Straf- und Massnahmenvollzuges.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.