Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0143

Subvention · 402 / BJ · EJPD

Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen

Kreditnummer
A231.0143
2025
82.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 5-7
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1966
Leistung
Beiträge an die Personalkosten von gemeinnützigen privaten und öffentlichen Erziehungsheimen, die junge Erwachsene zur Arbeitserziehung bzw. erziehungsschwierige oder erheblich gefährdete Kinder und Jugendliche zur Schulung und Berufsbildung, zur Abklärung, Betreuung und Begleitung aufnehmen. Subventioniert werden 30 Prozent der anerkannten Kosten des erzieherisch tätigen Personals.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02550751001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198033.5
1981
1982
1983
1984
198543.0
1986
1987
1988
1989
199047.1
1991
1992
1993
1994
199568.3
1996
1997
1998
1999
200060.5
2001
2002
2003
2004
200569.3
200672.7
200775.2
200865.9
200970.3
201071.4
201170.7
201272.2
201372.0
201473.1
201575.9
201675.4
201774.8
201877.5
201977.6
202076.9
202177.9
202278.6
202380.5
202480.6
202582.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0143
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 5-7
Subventionierte Leistungen
Beiträge an die Personalkosten von gemeinnützigen privaten und öffentlichen Erziehungsheimen, die junge Erwachsene zur Arbeitserziehung bzw. erziehungsschwierige oder erheblich gefährdete Kinder und Jugendliche zur Schulung und Berufsbildung, zur Abklärung, Betreuung und Begleitung aufnehmen. Subventioniert werden 30 Prozent der anerkannten Kosten des erzieherisch tätigen Personals.
Subventionierung der Leistung seit
1966
Subventionsbezeichnung
Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen
Subventionsempfänger
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherstellung eines landesweit vergleichbaren Betreuungsstandards und einer überregionalen Koordination des Betreuungsangebots.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.