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Subvention · 306 / BAK · EDI

Leseförderung

Kreditnummer
A231.0138
2025
4.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Organisationen und Institutionen, welche in den genannten Bereichen tätig sind.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art. 15.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1921
Leistung
Finanzhilfen an die Strukturkosten von Organisationen, die im Bereich der Leseförderung oder der Bekämpfung von Illetrismus tätig sind, sowie an Projekte zur Förderung des digitalen Zugangs zur Buchkultur.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02461980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20124.4
20134.4
20144.5
20154.4
20164.4
20174.1
20184.2
20194.3
20204.4
20214.4
20224.6
20234.6
20244.5
20254.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0138
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art. 15.
Subventionierte Leistungen
Finanzhilfen an die Strukturkosten von Organisationen, die im Bereich der Leseförderung oder der Bekämpfung von Illetrismus tätig sind, sowie an Projekte zur Förderung des digitalen Zugangs zur Buchkultur.
Subventionierung der Leistung seit
1921
Subventionsbezeichnung
Leseförderung
Subventionsempfänger
Organisationen und Institutionen, welche in den genannten Bereichen tätig sind.
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
Seit 2012: Zusammenlegung der drei bisherigen Kredite A2310.0301 "Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung", A2310.0302 "Bibliomedia Schweiz" und A2310.0309 "Förderung der Kinder- und Jugendliteratur".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Umfassende literale Förderung, Bekämpfung des Illetrismus sowie Erleichterung des Zugangs zu Büchern und zur Schriftkultur.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.