Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0137

Subvention · 306 / BAK · EDI

Förderung musikalische Bildung

Kreditnummer
A231.0137
2025
7.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Musikorganisationen (Formationen, Wettbewerbe, Festivals); Veranstalter von Musiklagern (Programm J+M); Kantone (Programm JTM)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1) Art.12.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2012
Leistung
Vorhaben zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, wie Festivals, Wettbewerbe, Musiklager oder Projektwochen. Die Vorhaben können auf die Breiten- oder auch auf die Exzellenzförderung zielen, müssen aber gesamtschweizerischen Charakter haben.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

024681980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.5
20130.5
20140.5
20150.5
20161.7
20172.0
20182.3
20192.8
20201.6
20212.7
20223.1
20235.6
20246.7
20257.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0137
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1) Art.12.
Subventionierte Leistungen
Vorhaben zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, wie Festivals, Wettbewerbe, Musiklager oder Projektwochen. Die Vorhaben können auf die Breiten- oder auch auf die Exzellenzförderung zielen, müssen aber gesamtschweizerischen Charakter haben.
Subventionierung der Leistung seit
2012
Subventionsbezeichnung
Förderung musikalische Bildung
Subventionsempfänger
Musikorganisationen (Formationen, Wettbewerbe, Festivals); Veranstalter von Musiklagern (Programm J+M); Kantone (Programm JTM)
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen im ausserschulischen Bereich.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.