Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0135

Subvention · 306 / BAK · EDI

Filmkultur

Kreditnummer
A231.0135
2025
10.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Verschiedene Institutionen im Filmbereich, wie Filmfestivals, Organisationen für die Filmpromotion und die Weiterbildung, die Filmvermittlung und die Filmpublizistik.
Rechtsgrundlage
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;SR 443.1), Art. 5 Bst. a-e, Art. 6; Filmförderungsverordnung vom 29.1.2021 (FiFV; SR 443.113).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1963
Leistung
Beiträge an Schweizer Filmfestivals und an Organisationen, die zur Sensibilisierung und Promotion und Vermittlung des Schweizer Films beitragen. Beiträge an Massnahmen für die Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und der Filmkultur der Schweiz. Unterstützung der Weiterbildung in den Filmberufen.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

051015201980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
201213.9
201316.7
201416.1
201516.3
20169.1
20178.6
20188.4
20198.7
20209.9
202110.0
202210.0
202310.0
20249.9
202510.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0135
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;SR 443.1), Art. 5 Bst. a-e, Art. 6; Filmförderungsverordnung vom 29.1.2021 (FiFV; SR 443.113).
Subventionierte Leistungen
Beiträge an Schweizer Filmfestivals und an Organisationen, die zur Sensibilisierung und Promotion und Vermittlung des Schweizer Films beitragen. Beiträge an Massnahmen für die Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und der Filmkultur der Schweiz. Unterstützung der Weiterbildung in den Filmberufen.
Subventionierung der Leistung seit
1963
Subventionsbezeichnung
Filmkultur
Subventionsempfänger
Verschiedene Institutionen im Filmbereich, wie Filmfestivals, Organisationen für die Filmpromotion und die Weiterbildung, die Filmvermittlung und die Filmpublizistik.
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
Seit 2012: Zusammenlegung der drei früheren Kredite A2310.0319 "Schweizerisches Filmarchiv", A2310.0317 "Aus- und Weiterbildungsförderung für Filmberufe" und A2310.0314 "Förderung Filmkultur".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherung der Eigenständigkeit des schweizerischen Filmnachwuchses sowie Stärkung der eigenständigen schweizerischen Filmkultur, der Qualität und Vielfalt des Filmangebots.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.