Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0131

Subvention · 306 / BAK · EDI

Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter

Kreditnummer
A231.0131
2025
13.9 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Museen, Sammlungen, Netzwerke
Rechtsgrundlage
BG vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art. 10.
Form
nicht rückzahlbare Geldleistung · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1959
Leistung
Betrieb von Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, Projekte zur Bewahrung des kulturellen Erbes (namentlich für Massnahmen zur Inventarisierung und Digitalisierung von Kunstwerken, die mit der Abklärung und Publikation der Provenienzen verbunden sind), Beiträge an die Kosten von Versicherungsprämien für Leihgaben an zeitlich befristete Ausstellungen in der Schweiz.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0510151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.5
20128.3
20138.3
201411.0
201511.0
201611.0
201710.7
201812.1
201912.5
202012.9
202113.7
202213.7
202313.8
202413.5
202513.9

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
EDI
Form der Subvention
nicht rückzahlbare Geldleistung
Kreditnummer
A231.0131
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 11.12.2009 über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1), Art. 10.
Subventionierte Leistungen
Betrieb von Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, Projekte zur Bewahrung des kulturellen Erbes (namentlich für Massnahmen zur Inventarisierung und Digitalisierung von Kunstwerken, die mit der Abklärung und Publikation der Provenienzen verbunden sind), Beiträge an die Kosten von Versicherungsprämien für Leihgaben an zeitlich befristete Ausstellungen in der Schweiz.
Subventionierung der Leistung seit
1959
Subventionsbezeichnung
Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter
Subventionsempfänger
Museen, Sammlungen, Netzwerke
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Änderung der Subventionsverbuchung
2011: Transfer Betriebsbeitrag alpines Museum aus BAFU A4300.0105 Natur und Landschaft. 2012: Transfer BAK A2310.0326 Verkehrshaus, A2310.0323 Memoriav; SBF A2310.0197 Technorama; Sportmuseum.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung des schweizerischen Kulturguts.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.