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Subvention · 306 / BAK · EDI

Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer

Kreditnummer
A231.0124
2025
21.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizerschulen (schweizerischer Schulverein) beziehungsweise schweizerische Elternvereinigung, wenn Ausbildung ausserhalb anerkannter Schweizerschule
Rechtsgrundlage
BG vom 21.3.2014 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (SSchG; SR 418.0), Art. 10 und 14; V vom 28.11.2014 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (SSchV; SR 418.01), Art. 4-13
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1922
Leistung
Betrieb der Schweizerschulen im Ausland; Finanzierung von Lehrpersonal, Kursen und Kursmaterial in Drittschulen; Ausbildung junger Auslandschweizer/innen ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198014.3
1981
1982
1983
1984
198513.1
1986
1987
1988
1989
199016.0
1991
1992
1993
1994
199518.0
1996
1997
1998
1999
200015.1
2001
2002
2003
2004
200518.0
200617.5
200716.1
200820.0
200920.0
201020.0
201120.0
201220.3
201320.6
201420.9
201521.0
201615.8
201720.9
201819.9
201920.4
202024.7
202121.0
202219.7
202317.5
202420.9
202521.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
EDI
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0124
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 21.3.2014 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (SSchG; SR 418.0), Art. 10 und 14; V vom 28.11.2014 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (SSchV; SR 418.01), Art. 4-13
Subventionierte Leistungen
Betrieb der Schweizerschulen im Ausland; Finanzierung von Lehrpersonal, Kursen und Kursmaterial in Drittschulen; Ausbildung junger Auslandschweizer/innen ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland.
Subventionierung der Leistung seit
1922
Subventionsbezeichnung
Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer
Subventionsempfänger
Schweizerschulen (schweizerischer Schulverein) beziehungsweise schweizerische Elternvereinigung, wenn Ausbildung ausserhalb anerkannter Schweizerschule
Verwaltungseinheit Nr.
306 / BAK
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verstärkung der Beziehungen der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Heimat, Erleichterung des Anschlusses an die Schulen und die Berufsausbildung in der Schweiz und Wahrnehmung der kulturellen Präsenz der Schweiz im Ausland.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.