Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0108

Subvention · 504 / BASPO · VBS

Sportverbände und andere Organisationen

Kreditnummer
A231.0108
2025
43.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Dachverband des Schweizer Sports (Swiss Olympic), nationale Sportverbände, nationale und internationale Agenturen zur Bekämpfung von Doping und Missbräuchen sowie weitere Organisationen sowie Stellen, welche sich mit der Evaluation der Zielerreichung befassen.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 4 und Art. 19 Abs. 1; Sportförderungsverordnung vom 23.5.2012 (SpoFöV; SR 415.01), Art. 41 Abs. 3 Bst. e
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1907
Leistung
Unterstützt wird insbesondere der Dachverband der Schweizer Sportverbände (Swiss Olympic). Zudem werden Massnahmen im Sinne des Leistungssports unterstützt, die gegen den Missbrauch von Mitteln und Methoden zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit zielen (Beiträge an Antidoping-Agenturen national und international), den ethisch vertretbaren Leistungssport fördern und unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports verhindern. Gefördert wird schliesslich der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf nationalen Sportanlagen.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19803.7
1981
1982
1983
1984
19853.3
1986
1987
1988
1989
19903.8
1991
1992
1993
1994
19955.2
1996
1997
1998
1999
20004.8
2001
2002
2003
2004
20055.6
20065.7
20075.7
20085.9
20096.9
20107.9
201111.0
201213.0
201313.1
201413.2
201513.3
201613.0
201714.1
201831.1
201931.4
202041.4
202141.2
202242.3
202342.8
202443.2
202543.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0108
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 4 und Art. 19 Abs. 1; Sportförderungsverordnung vom 23.5.2012 (SpoFöV; SR 415.01), Art. 41 Abs. 3 Bst. e
Subventionierte Leistungen
Unterstützt wird insbesondere der Dachverband der Schweizer Sportverbände (Swiss Olympic). Zudem werden Massnahmen im Sinne des Leistungssports unterstützt, die gegen den Missbrauch von Mitteln und Methoden zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit zielen (Beiträge an Antidoping-Agenturen national und international), den ethisch vertretbaren Leistungssport fördern und unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports verhindern. Gefördert wird schliesslich der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf nationalen Sportanlagen.
Subventionierung der Leistung seit
1907
Subventionsbezeichnung
Sportverbände und andere Organisationen
Subventionsempfänger
Dachverband des Schweizer Sports (Swiss Olympic), nationale Sportverbände, nationale und internationale Agenturen zur Bekämpfung von Doping und Missbräuchen sowie weitere Organisationen sowie Stellen, welche sich mit der Evaluation der Zielerreichung befassen.
Verwaltungseinheit Nr.
504 / BASPO
Änderung der Subventionsverbuchung
2012: Integration des Kredits A6210.0125 "Sportpolitisches Konzept" (ca. 2 Mio.).
Übergeordnete Ziele des Bundes
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports; Förderung von Verhaltensweisen, mit denen die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft verankert und unerwünschte Begleiterscheinungen bekämpft werden

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.