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Subvention · 504 / BASPO · VBS

Sport in der Schule

Kreditnummer
A231.0107
2025
0.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Organisatoren von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie Stellen, welche sich mit der Evaluation und Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung des Schulsportunterrichts befassen.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 13 Abs. 1.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1972
Leistung
Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Sportunterricht erteilen. Unterstützt werden die Entwicklung, Koordination, Durchführung und Evaluation von Aus- und Weiterbildungsangeboten, insbesondere mit den Zielen der Förderung von Qualität und regelmässigen Sport- und Bewegungsaktivitäten in Schulen.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19802.3
1981
1982
1983
1984
19852.1
1986
1987
1988
1989
19900.7
1991
1992
1993
1994
19950.7
1996
1997
1998
1999
20000.7
2001
2002
2003
2004
20050.7
20060.7
20070.6
20080.7
20090.7
20100.6
20110.7
20120.7
20130.7
20140.7
20150.7
20160.6
20170.5
20180.5
20190.5
20200.5
20210.5
20220.5
20230.5
20240.5
20250.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0107
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 13 Abs. 1.
Subventionierte Leistungen
Beiträge an die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Sportunterricht erteilen. Unterstützt werden die Entwicklung, Koordination, Durchführung und Evaluation von Aus- und Weiterbildungsangeboten, insbesondere mit den Zielen der Förderung von Qualität und regelmässigen Sport- und Bewegungsaktivitäten in Schulen.
Subventionierung der Leistung seit
1972
Subventionsbezeichnung
Sport in der Schule
Subventionsempfänger
Organisatoren von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie Stellen, welche sich mit der Evaluation und Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung des Schulsportunterrichts befassen.
Verwaltungseinheit Nr.
504 / BASPO
Übergeordnete Ziele des Bundes
Erhöhung des Stellenwerts des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Gesundheit der Bevölkerung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.