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Subvention · 504 / BASPO · VBS

Allgemeine Programme/Projekte; sportwissenschaftl. Forschung

Kreditnummer
A231.0106
2025
1.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Organisatoren von Programmen und Projekten, insbesondere im Bereich des Erwachsenensports sowie privat- und öffentlich-rechtliche Akteure, die sich mit der Evaluation und Entwicklung von Programmen und Projekten befassen.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 3 und Art. 15
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1997
Leistung
Massnahmen zur Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen sowie deren Evaluation zur Verbesserung der Wirksamkeit. Wissenschaftliche Forschung.
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20131.5
20141.3
20151.3
20161.4
20170.8
20180.9
20191.1
20200.8
20211.4
20221.3
20231.3
20241.4
20251.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0106
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 17.06.2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), Art. 3 und Art. 15
Subventionierte Leistungen
Massnahmen zur Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen sowie deren Evaluation zur Verbesserung der Wirksamkeit. Wissenschaftliche Forschung.
Subventionierung der Leistung seit
1997
Subventionsbezeichnung
Allgemeine Programme/Projekte; sportwissenschaftl. Forschung
Subventionsempfänger
Organisatoren von Programmen und Projekten, insbesondere im Bereich des Erwachsenensports sowie privat- und öffentlich-rechtliche Akteure, die sich mit der Evaluation und Entwicklung von Programmen und Projekten befassen.
Verwaltungseinheit Nr.
504 / BASPO
Änderung der Subventionsverbuchung
Beinhaltet seit 2013 den früheren Kredit A6210.0123 "Erwachsenen- und Seniorensport".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.