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Kantone, Gemeinden & Vollzug

Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtumkehrbarKantone und Gemeinden (Vollzug)

Den Vollzug hätten grundsätzlich die Kantone; an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen änderte sich laut Bundesrat nichts. Neu müsste kontrolliert werden, dass lärmerzeugende Feuerwerkskörper weder im Detailhandel verkauft noch gezündet werden. Eine anerkannte Definition, was lärmerzeugend ist, gibt es heute nicht. Laut Bundesrat hängen die personellen und finanziellen Folgen davon ab, wie aufwendig das Lärmkriterium zu bestimmen und zu kontrollieren ist; ein Lärmgrenzwert würde eine Messmethode und eine neue Kennzeichnung aller Feuerwerkskörper verlangen. Ohne sie liessen sich im Reiseverkehr eingeführte Feuerwerkskörper nicht als lärmerzeugend erkennen, und der unzulässige Import über den Onlinehandel könnte zunehmen, was laut Bundesrat die Sicherheit verringern könnte. Wie viel zusätzlicher Aufwand entsteht, hängt auch davon ab, ob ein Kanton oder eine Gemeinde schon heute entsprechende Regeln hat.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (10)

stützt

Falls für die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, ein Emissionsgrenzwert festgelegt werden würde, müsste die Kennzeichnung auf Feuerwerkskörpern in der Schweiz mit einem Lärmpegel ergänzt werden. Dazu müsste eine Messmethode festgelegt werden und für alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörper, müsste der Lärmpegel ermittelt werden. Dies hätte beträchtliche personelle und finanzielle Folgen.

stützt

An den Vollzugsaufgaben würde sich grundsätzlich nichts ändern. Feuerwerkskörper müssten weiterhin für die Zulassung und zur Identifikation vorgelegt werden. Neu müsste kontrolliert werden, dass keine Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, im Detailhandel verkauft und von Personen gezündet werden.

stützt

Die Auswirkungen im Vollzug hängen davon ab, wie die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, aussehen wird. Je aufwendiger die Bestimmung und die Kontrolle des Lärmkriteriums sind, desto grösser sind die personellen und finanziellen Folgen im Vollzug.

stützt

Es besteht die Möglichkeit, dass der unzulässige Import über den Onlinehandel zunimmt, da dieser nur schwer zu kontrollieren ist. Dies könnte zu einer Verringerung der Sicherheit führen, da die Kantone die Sicherheitsvorgaben in diesen Fällen nicht kontrollieren könnten.

stützt

Weiter bestünde die Schwierigkeit, dass Feuerwerkskörper (F1 bis F3), die ohne Bewilligung im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen, aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht als lärmerzeugend erkannt werden könnten.