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Iniziativa per imposte federali eque per i coniugi / Effetti / Persone non sposate: la disparità di trattamento persiste o aumenta

Persone non sposate & genitori soli

Persone non sposate: la disparità di trattamento persiste o aumenta

di 1° ordinesolo qualitativodirezione incertaparzialmente reversibileCoppie non sposate, persone sole e genitori soli

L'iniziativa vieta soltanto di svantaggiare i coniugi; secondo il Consiglio federale, a contrario sarebbe ammissibile un onere maggiore per le persone non sposate rispetto a quelle sposate. Secondo la sua valutazione, l'iniziativa non realizza la neutralità rispetto allo stato civile: lo svantaggio delle persone non sposate, esistente a seconda della costellazione, persisterebbe o verrebbe addirittura accentuato. Con il calcolo alternativo dell'imposta resterebbe tale rispetto ai coniugi che oggi pagano meno; uno splitting integrale graverebbe in misura relativamente elevata sulle persone non sposate. Se i genitori soli e i genitori non sposati paghino di più dipende dall'attuazione: se perdessero la tariffa più favorevole di cui beneficiano oggi, secondo il Consiglio federale ne deriverebbero per loro oneri maggiori. Secondo il Consiglio federale, anche con il calcolo alternativo dell'imposta una coppia di coniugi paga in ogni caso meno di una persona non sposata con lo stesso reddito. Secondo i promotori dell'iniziativa, questa deve invece trattare in modo uguale tutte le coppie, indipendentemente dal modello di vita.

Traduzione automatica · Originale tedesco

Die Initiative verbietet nur, Ehepaare zu benachteiligen; eine Mehrbelastung von Unverheirateten gegenüber Verheirateten wäre laut Bundesrat im Umkehrschluss zulässig. Nach seiner Einschätzung stellt die Initiative keine Zivilstandsneutralität her: Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung Unverheirateter würde weiter bestehen oder sogar verstärkt. Mit der alternativen Steuerberechnung bliebe sie gegenüber den Ehepaaren bestehen, die heute weniger zahlen; ein Vollsplitting würde Unverheiratete vergleichsweise hoch belasten. Ob Alleinerziehende und unverheiratete Eltern mehr zahlen, hängt von der Umsetzung ab: Verlören sie den günstigeren Tarif, den sie heute erhalten, entstünden für sie laut Bundesrat Mehrbelastungen. Ein Ehepaar zahlt laut Bundesrat auch mit der alternativen Steuerberechnung in jedem Fall weniger als eine unverheiratete Person mit gleichem Einkommen. Laut den Initiantinnen und Initianten soll die Initiative dagegen alle Paare unabhängig vom Lebensmodell gleich behandeln.

Questo effetto è descritto solo qualitativamente. Gli elementi su cui si basa figurano a destra.

Riscontri dell’effetto (9)

sostiene

Die alternative Steuerberechnung hat daher gleichzeitig zur Folge, dass Zweiverdienerehepaare eine tiefere Steuerlast als Einverdienerehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen aufweisen können. Bei Ehepaaren, welche heute eine Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren aufweisen, hat die alternative Steuerberechnung keine Auswirkungen, womit die Mehrbelastung von unverheirateten Paaren weiterhin bestehen bleibt.

sostiene

Sollen jegliche Mehrbelastungen von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren vermieden werden, so liesse sich dies mit einem Vollsplitting umsetzen. Dies würde aber zu einer vergleichsweise hohen Besteuerung von unverheirateten Personen führen.

sostiene

Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren ab, sie stellt aber keine Zivilstandsneutralität her. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren würde weiter bestehen oder sogar noch verstärkt.

sostiene

Die «Steuergerechtigkeits-Initiative» resp. der dazu verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral, er schliesst sowohl Minder- als auch Mehrbelastungen für unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren aus. Demgegenüber würde die vorliegende Volksinitiative die Zivilstandsneutralität verletzen, indem unverheiratete Personen im Vergleich zu Ehepaaren tendenziell Mehrbelastungen aufweisen.

sostiene

Dabei stellt sich die Frage, ob jegliche Mehrbelastungen in jedem Einzelfall ausgeschlossen wären. Zulässig wäre demgegenüber im Umkehrschluss eine Mehrbelastung von unverheirateten Personen im Vergleich zu verheirateten.

relativizza

Um steuerliche Benachteiligungen von Ehepaaren zu vermeiden, ist der Splitting-Vorteil ausschliesslich Ehepaaren zu gewähren. Unverheiratete Personen mit Kindern würden sodann nach dem Grundtarif besteuert. Dies führt im Vergleich zu heute zu Mehrbelastungen bei unverheirateten Personen mit Kindern sowie Alleinerziehenden.

relativizza

Der Wegfall des privilegierten Tarifs führt hingegen bei unverheirateten Personen mit Kindern zu Mehrbelastungen. Dies betrifft sowohl Alleinerziehende als auch unverheiratete Paare mit Kindern.

relativizza

Mit der Initiative solle Gerechtigkeit für alle Paare geschaffen werden, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt würden.

contesto

Im Weiteren ist die Belastung eines Ehepaars in jedem Fall niedriger als diejenige einer unverheirateten Person mit gleichem Einkommen.