Bräuche & Feiertage
Private Feuerwerke nur noch lärmarm, grosse Feuerwerke nur an überregionalen Anlässen
direktnur qualitativ↓ sinktumkehrbarBevölkerung; Feiern am 1. August und an Silvester
Konsumentinnen und Konsumenten könnten laut Bundesrat nur noch «lärmarme» Feuerwerkskörper kaufen und verwenden – nach den Ausführungen des Initiativkomitees etwa Bengalhölzer oder herkömmliche Vulkane. Feuerwerke mit grossen Buketts am Himmel gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung, etwa Seenachtsfesten oder überregionalen Feiern zum 1. August, wenn der Kanton sie bewilligt. Laut Bundesrat gehört Feuerwerk für viele Menschen traditionsgemäss zum 1. August und immer mehr auch zu Silvester; das Bundesgericht hat ein gewisses schützenswertes öffentliches Interesse an diesen Traditionen festgehalten, ob das Feuerwerk privat oder öffentlich organisiert ist – anders als bei Knallkörpern, die nur Lärm verursachen. Manche betrachten Feuerwerk zudem als Kunstform. Das Initiativkomitee stört sich laut Botschaft daran, dass nicht nur an den Feiertagen selbst, sondern auch Tage davor und danach und an privaten Feiern Feuerwerk gezündet wird, und erhofft sich eine zeitliche Eindämmung.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.