Besteuerungsmodell & Spielraum des Gesetzgebers
Gemeinsame Besteuerung in der Verfassung – im Widerspruch zur angenommenen Individualbesteuerung
direktnur qualitativ↓ sinktteilweise umkehrbarBundesversammlung (Steuergesetzgebung), Kantone (Steuerharmonisierung)
Heute lässt die Verfassung offen, ob Ehepaare gemeinsam oder individuell besteuert werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» ausgearbeitet; die Stimmberechtigten haben es am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent Ja angenommen, und es tritt spätestens 2032 in Kraft. Die vorliegende Initiative würde für die direkte Bundessteuer dagegen die gemeinsame Besteuerung in der Verfassung festschreiben; eine Individualbesteuerung wäre dort laut Bundesrat danach nur mit einer erneuten Verfassungsänderung möglich, und die Initiative steht laut Bundesrat im Widerspruch zu dieser Vorlage. Bei den kantonalen Steuern bliebe die Individualbesteuerung verfassungsrechtlich möglich, der Auftrag zur Steuerharmonisierung würde den Spielraum aber faktisch stark einschränken. Der Bundesrat hält beide Modelle für geeignet, die Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen, will die Wahl aber dem Gesetzgeber überlassen. Die Initiantinnen und Initianten halten entgegen, die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.