Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Gemeinsame Besteuerung in der Verfassung – im Widerspruch zur angenommenen Individualbesteuerung

Besteuerungsmodell & Spielraum des Gesetzgebers

Gemeinsame Besteuerung in der Verfassung – im Widerspruch zur angenommenen Individualbesteuerung

direktnur qualitativ↓ sinktteilweise umkehrbarBundesversammlung (Steuergesetzgebung), Kantone (Steuerharmonisierung)

Heute lässt die Verfassung offen, ob Ehepaare gemeinsam oder individuell besteuert werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» ausgearbeitet; die Stimmberechtigten haben es am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent Ja angenommen, und es tritt spätestens 2032 in Kraft. Die vorliegende Initiative würde für die direkte Bundessteuer dagegen die gemeinsame Besteuerung in der Verfassung festschreiben; eine Individualbesteuerung wäre dort laut Bundesrat danach nur mit einer erneuten Verfassungsänderung möglich, und die Initiative steht laut Bundesrat im Widerspruch zu dieser Vorlage. Bei den kantonalen Steuern bliebe die Individualbesteuerung verfassungsrechtlich möglich, der Auftrag zur Steuerharmonisierung würde den Spielraum aber faktisch stark einschränken. Der Bundesrat hält beide Modelle für geeignet, die Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen, will die Wahl aber dem Gesetzgeber überlassen. Die Initiantinnen und Initianten halten entgegen, die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (13)

stützt

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja-Stimmen gegen 45,77 % Nein-Stimmen angenommen.

stützt

Gemäss der systematischen Einordnung der Bestimmung würde die Initiative die gemeinsame Besteuerung nur für die direkte Bundessteuer vorschreiben. Da es in Artikel 128 BV nur um die direkte Bundessteuer geht, wäre eine Individualbesteuerung bei den kantonalen Steuern verfassungsrechtlich weiterhin nicht ausgeschlossen.

stützt

Die Initiative steht jedoch im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat und die nebst der Beseitigung der so genannten Heiratsstrafe zugleich Zivilstandsneutralität herstellt. Daher möchte er die Frage der gemeinsamen oder individuellen Besteuerung nicht auf Verfassungsebene entscheiden, sondern dem Gesetzgeber überlassen.

stützt

Der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer von Bund und Kantonen (Art. 129 BV) und verwaltungsökonomische Aspekte würden allerdings faktisch den Spielraum des Bundesgesetzgebers, im StHG eine individuelle Besteuerung vorzusehen, stark einschränken.

stützt

Der Bundesrat empfiehlt beide Volksinitiativen zur Ablehnung, weil die Frage der gemeinsamen oder individuellen Besteuerung seines Erachtens dem Gesetzgeber überlassen werden soll. Der Gesetzgeber wird so nicht in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt.

relativiert

Eine Höherbelastung von Ehepaaren kann sowohl mittels einer gemeinsamen als auch einer individuellen Besteuerung vermieden werden. Sowohl die Volksinitiative der Mitte «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» zur gemeinsamen Besteuerung wie auch die Volksinitiative der FDP-Frauen zur Individualbesteuerung «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» sind daher geeignet, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren zu beseitigen.

relativiert

Die reine Individualbesteuerung benachteilige Einverdienerehepaare und Ehepaare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen. Jedes Paar solle frei nach seinen Bedürfnissen sein Arbeitspensum festlegen können. Die alternative Steuerberechnung vereine die Vorteile der heutigen Besteuerung und der Individualbesteuerung ohne ihre Nachteile und sichere den Menschen so Flexibilität in allen Lebenslagen.

Kontext

Das Bundesgesetz tritt bei einer Annahme spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten bestimmen.

Kontext

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019–2023 aufzunehmen. Der Bundesrat hat diesen Auftrag am 21. Februar 2024 mit der Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirektem Gegenvorschlag erfüllt.

Kontext

Eine Mehrheit des Parlaments hat sich am 21. September 2020 für die Individualbesteuerung ausgesprochen und der Nationalrat hat am 25. September 2024 dem indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) des Bundesrats zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» zugestimmt.

Kontext

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab. Er teilt das Anliegen, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen.